Transparenz

Methodik und Quellen

Diese Seite legt offen, was der Rechner macht, welche Annahmen verwendet werden, wo bewusst vereinfacht wird und warum das Ergebnis nur eine grobe Vorabschätzung ist.

Wichtig:

Das Thema ist beratungsnah und voller Sonderfälle. Genau deshalb ist Transparenz hier Pflicht. Ohne offene Methodik wäre die Seite angreifbar und für Nutzer im Zweifel irreführend.

1. Was der Rechner konkret schätzt

Geminderter Übertragungswert

Ausgehend vom eingegebenen Immobilienwert wird ein grober Wert des vorbehaltenen Rechts geschätzt und vom Ausgangswert abgezogen.

Grobe Schenkungsteuer

Auf den danach verbleibenden Wert wird vereinfacht ein Freibetrag und eine Steuerklasse angewendet. Das Ergebnis dient nur als grobe Größenordnung.

Nebenkostenübersicht

Zusätzlich wird eine grobe Spanne für notarielle und grundbuchbezogene Nebenkosten geschätzt. Das ersetzt keine konkrete Gebührenrechnung.

2. Wie die Schätzung aufgebaut ist

  1. Der Nutzer gibt Immobilienwert, Alter, Nutzungsart, Verwandtschaftsverhältnis und Freibetrag ein.
  2. Je nach Nutzungsart wird ein vereinfachter Nutzungswert in Prozent des Immobilienwerts angesetzt.
  3. Dieser Nutzungswert wird mit einem vereinfachten Altersfaktor kapitalisiert.
  4. Der so geschätzte Wert des vorbehaltenen Rechts mindert den groben Übertragungswert.
  5. Danach werden Freibetrag, Steuerklasse und eine vereinfachte Nebenkostenlogik angewendet.

3. Welche Vereinfachungen bewusst eingebaut sind

  • Es wird keine individuelle Immobilienbewertung ersetzt.
  • Es werden keine komplexen Vertragsinhalte oder Sonderklauseln ausgewertet.
  • Frühere Erwerbe, Sonderbefreiungen und Spezialkonstellationen werden nicht vollständig modelliert.
  • Die Nebenkostenlogik ist eine grobe Schätzung und keine vollständige Gebührenberechnung nach jedem einzelnen Kostentatbestand.
  • Die Altersfaktoren und Nutzungsannahmen sind für eine verständliche Vorprüfung vereinfacht dargestellt.

4. Wo Nutzer besonders vorsichtig sein sollten

Das Ergebnis sollte nicht als endgültige Freigabe verstanden werden. Vorsicht ist besonders dann nötig, wenn bereits frühere Schenkungen erfolgt sind, mehrere Beteiligte betroffen sind, die Immobilie nicht sauber bewertet wurde oder der Vertrag mehr enthält als ein schlichtes Wohnrecht oder Nießbrauchrecht.

5. Quellenbasis dieser Website

  • Erbschaftsteuer- und SchenkungsteuergesetzGrundlage für Freibeträge und Tarife.
  • Bürgerliches GesetzbuchRechtlicher Hintergrund für Nießbrauch und Wohnrecht.
  • Gebührenrechtliche GrundlagenBasis für die grobe Einordnung von Notar- und Grundbuchkosten.
  • Eigene offen gelegte RechenlogikZusätzlich beschreiben wir klar, wo die Website vereinfacht und wo keine Verbindlichkeit beansprucht wird.

6. Warum wir offen sagen, was der Rechner nicht kann

Ein Rechner, der in diesem Themenfeld Sicherheit suggeriert, obwohl Sonderfälle ausgeblendet werden, ist fachlich schwach. Deshalb ist es besser, offen mit Grenzen umzugehen. Wer das Ergebnis als erste Einordnung nutzt, profitiert. Wer daraus ohne weitere Prüfung eine endgültige Vermögensentscheidung ableiten will, nutzt das Werkzeug falsch.